In der Werbung sind ab sofort weitere Aussagen zum Gesundheitseffekt eines Lebensmittels erlaubt

In der Werbung sind ab sofort weitere Aussagen zum Gesundheitseffekt eines Lebensmittels erlaubt!

Seit dem 2. Januar gilt eine Neuregelung für Werbeslogans auf Lebensmitteln. So darf zum Beispiel ein Hersteller von Trockenpflaumen nun angeben, dass die Früchte zu einer normalen Darmfunktion beitragen…

http://www.wn.de/Freizeit/Ratgeber/Ernaehrung/Ernaehrung-Mehr-Werbeslogans-zum-Gesundheitseffekt-auf-Lebensmitteln-erlaubt

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